Nachregistrierung
Antrag zur Nachregistrierung
Schritt 4: Praxis
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Sollten Sie Ihre gartentherapeutische Praxis durch Aktivitäten an unterschiedlichen Stellen nachweisen, so verwenden Sie bitte für jeden Nachweis ein eigenes Formular (nachfolgendes PDF).
Bedenken Sie aber, dass insgesamt mindestens 30 Punkte nachgewiesen werden müssen, was im Erstantrag 50 Stunden entspricht und in der Nachregistrierung 150 Stunden.