Nachregistrierung

Antrag zur Nachregistrierung

Schritt 4: Praxis

Nachgewiesene gartentherapeutische Praxis.

 


 

Da die Gartentherapie auf einem sehr weitem Feld angewendet wird, kann es notwendig sein, diese Praxis im späteren Antrag genauer zu erläutern. Aufzulisten sind per Nachweis durch die beauftragende Institution die real durchgeführten Therapieeinheiten in Stunden. Praktika und Hospitation sind hier nicht zu nennen.

Es gilt ein Mindestnachweis von 30 Punkten. Die IGGT möchte den Einstieg in die Gartentherapie besonders würdigen, so dass hier folgende Gewichtung vorgenommen wird

Für jeweils 50 Stunden nachgewiesener Praxis 10 Punkte angerechnet.

 


Download:

Sollten Sie Ihre gartentherapeutische Praxis durch Aktivitäten an unterschiedlichen Stellen nachweisen, so verwenden Sie bitte für jeden Nachweis ein eigenes Formular (nachfolgendes PDF).
Bedenken Sie aber, dass insgesamt mindestens 30 Punkte nachgewiesen werden müssen, was im Erstantrag 50 Stunden entspricht und in der Nachregistrierung 150 Stunden.

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